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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz: Der Schutz des „barmherzigen Samariters“ ergibt sich aus dem Haftungsrecht der einzelnen Bundesstaaten und Territorien — Civil Liability Act 2002 (NSW), Teil 8 „Good Samaritans“; Wrongs Act 1958 (Vic), s 31B; Civil Liability Act 2003 (Qld) und Law Reform Act 1995; Civil Liability Act 2002 (WA), s 5AD; Civil Liability Act 1936 (SA), s 74; Civil Liability Act 2002 (Tas); Civil Law (Wrongs) Act 2002 (ACT). Im Northern Territory begründet s 155 des Criminal Code Act 1983 (NT) zusätzlich eine Pflicht zur Hilfeleistung.
Schutzumfang Alle australischen Rechtsordnungen gewähren Immunität von der zivilrechtlichen Haftung für jeden, der in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leistet, ohne grobe Fahrlässigkeit und ohne den Notfall verursacht zu haben. Nach dem Common Law besteht keine allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung, außer im Northern Territory (die einzige landesweite Ausnahme). Der Schutz gilt für ausgebildete wie ungeschulte Helfer.
Hilfeleistungspflicht Nein
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext Die Verwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) ist durch die „Good Samaritan“-Bestimmungen des Haftungsrechts der jeweiligen Bundesstaaten/Territorien abgedeckt (z. B. Civil Liability Act 2002 (NSW), Teil 8). Ein gesondertes AED-Gesetz ist nicht erforderlich: Die Immunität bei gutem Glauben gilt für den Anwender, ob ausgebildet oder nicht.
Keine gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Australien gibt es kein einheitliches Bundesgesetz: Der Schutz des barmherzigen Samariters wird durch das Haftungsrecht der einzelnen Bundesstaaten und Territorien gewährleistet, etwa durch den Civil Liability Act 2002 (NSW) oder den Wrongs Act 1958 (Vic). Alle diese Rechtsordnungen gewähren Immunität von der zivilrechtlichen Haftung für jeden, der in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leistet, ohne grobe Fahrlässigkeit und ohne die Lage verursacht zu haben. Dieser Schutz erstreckt sich gleichermaßen auf ausgebildete wie ungeschulte Helfer und deckt ausdrücklich die Verwendung eines automatisierten externen Defibrillators ab.

Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln

In fast ganz Australien begründet das Common Law keine allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung: Einzugreifen ist eine persönliche Entscheidung, und das Gesetz schützt diese Entscheidung, wenn sie in gutem Glauben getroffen wird. Die einzige landesweite Ausnahme ist das Northern Territory, wo Abschnitt 155 des Criminal Code Act 1983 jeden bestraft, der, obwohl zur Hilfe fähig, gefühllos untätig bleibt gegenüber einem Menschen, dessen Leben in Gefahr ist. Überall sonst steht es Ihnen frei zu handeln, und diese Freiheit geht mit einem echten rechtlichen Schutz einher.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Bei einem Herzstillstand senkt jede Minute ohne Wiederbelebung die Überlebenschancen um rund 10 %. In Australien mit seinen weiten Entfernungen und abgelegenen Gemeinden kann professionelle Hilfe lange Minuten brauchen, um einzutreffen: Der Ersthelfer vor Ort wird zum ersten Glied der Rettungskette. Eine Ausbildung in HLW und Erster Hilfe lehrt Sie, den Notfall zu erkennen, wirksam zu drücken und einen Defibrillator ohne Zögern einzusetzen. Sich ausbilden zu lassen bedeutet, einen Moment der Panik in lebensrettendes Handeln zu verwandeln – für einen Kollegen, einen geliebten Menschen oder einen Fremden am Straßenrand.

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